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Arbeitsamt JobCenter Umzug in Berlin

 

Gerne übernehmen wir für Sie Ihren Umzug und rechnen direkt mit der zuständigen Behörde ab. Dabei werden alle entstehenden Umzugskosten mit dem Job-Center oder mit der Arbeits Agentur abgerechnet, so dass Ihnen keinerlei finanzielle Nachteile entstehen.

 

Sie haben vom JobCenter einen Brief bekommen, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen müssen. Das JobCenter könnte Sie auffordern innerhalb von einem halben Jahr Ihre Wohnkosten zu senken. Das kann durch einen Wohnungswechsel oder untermietung der Räume geschehen. Unter Umständen kann der Umzug in eine günstigere Wohnung die einzige Alternative sein.

 

Sofern der Leistungsträger Sie aufgefordert hat, die bisherige Wohnung zu räumen (wegen Unangemessenheit der Miete), ist § 22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung anwendbar.

 

Oft will das JobCenter, dass Sie Ihren Umzug in Eigenregie bewerkstelligen.

 

Wenn das der Fall ist - wenden Sie sich an uns, wir helfen! Ein Umzug kann in den meisten Fällen nicht alleine organisiert werden.

 

Sie brauchen für Ihren Umzug mehrere Möbelträger und ein Lkw, Sie haben keinen Führerschein, Sie haben noch nie einen Lastwagen gefahren, Sie sind alleinstehend mit Kind - Umzug in Eigenregie wäre für Sie unzumutbar! Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, müssen die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden.

 

Für den Wohnungswechsel müssen Sie der Arbeitsagentur drei Kostenvoranschläge vorlegen, von denen das Jobcenter einen akzeptieren muss.

 

Wichtig: Kein Umzug ohne Zustimmung des JobCenters, sonst werden die Kosten für Ihren Umzug möglicherweiße nicht übernommen! Dies müssen Sie mit Ihrem zuständigen Berater beim Jobcenter besprechen, ob die Kosten für den Umzug übernohmen werden.

 

Von uns bekommen Sie ein Umzugsangebot zum Festpreis mit Festpreisagarantie. Das heißt für Sie - es entstehen keine zusätzliche Kosten!

 

Bei den Umzügen die durch Ihre Arbeit bedingt sind, werden die Kosten von der Agentur für Arbeit immer übernommen.

Die Umzugskostenhilfe für Ihren Umzug innerhalb Deutschlands wird bis 4.500,00 EUR brutto bezahlt.

 

Bei Auslandsumzügen nach Schweiz, England, Österreich, Spanien, Frankreich, Dänemark, Italien, Schweden oder Norwegen usw. werden bis zu 5.200,00 EUR brutto bezahlt. Der Umzug muss aber im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen.

 

Diese Entscheidung beruht auf § 16 Abs.1 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) i.V.m. §§ 53 und 54 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung (SGB III).

 

Für ein Umzugsangebot rufen Sie uns einfach an

Tel: 030 252076-57 und vereinbaren Sie mit uns einen Besichtigungstermin.


Sie können uns auch eine

E-Mail schreiben oder füllen Sie ein Umzugsformular.Exel Logo (Excel Format) aus und schicken Sie das Formular an uns per E-Mail oder Faxen Sie uns das ausgefüllte Umzugsformular.PDF Logo (PDF-Datei) zu. Fax: 030 252076-56.

Für ein unverbindliches Umzugsangebot eine Umzugsgutliste online ausfühlen:

Liste Umzug

Basierend auf dem Umzugsvolumen erstellen wir für Sie ein kostenloses Festpreisangebot. Mit dem Umzugsvolumen lässt sich der Zeitaufwand, die Anzahl der Möbelträger und die größe des Fahrzeugs bestimmen. Das Angebot erhalten Sie von uns in der Regel am gleichen Tag per E-Mail, nach Abspache mit oder auch ohne Zusätzlichen Leistungen (Zum Beispiel nur Fahrer und Lkw ohne Montagearbeiten und Kartons).


Wir sind das richtige Umzugsunternehmen für Sie, da wir Umzüge in ganz Berlin, Brandenburg und Umgebung aber auch Überregional durchführen.

 

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