Stark Umzüge:: Unser Service:: Unsere Preise:: Umzugsmaterial:: Umzug-Fotos:: Impressum:: Umzugsgutliste
Unter Umständen kann der Umzug in eine günstigere Wohnung die einzige Alternative sein.
Wichtig: Kein Umzug ohne Zustimmung des JobCenters, sonst werden die Kosten für Ihren Umzug möglicherweiße nicht übernommen! Dies müssen Sie mit Ihrem zuständigen Berater beim Jobcenter besprechen, welches die Kosten für den Umzug übernehmen soll.
Für den Wohnungswechsel müssen Sie der Arbeitsagentur drei Kostenvoranschläge vorlegen, von denen das Jobcenter einen akzeptieren muss.
Die Umzugskostenhilfe für Ihren Umzug innerhalb Deutschlands wird bis 4.500,00 EUR brutto bezahlt.
Bei Auslandsumzügen nach Schweiz, England, Österreich, Spanien, Frankreich, Dänemark, Italien, Schweden oder Norwegen usw. werden bis zu 5.200,00 EUR brutto bezahlt. Der Umzug muss aber im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen.
Diese Entscheidung beruht auf § 16 Abs.1 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) i.V.m. §§ 53 und 54 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung (SGB III).
Für ein Umzugsangebot rufen Sie uns einfach an
Tel: 030 252076-57 und vereinbaren Sie mit uns einen Besichtigungstermin.
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben oder füllen Sie ein Umzugsformular.
(Excel Format) aus und schicken Sie das Formular an uns per E-Mail oder Faxen Sie uns das ausgefüllte Umzugsformular.
(PDF-Datei) zu. Fax: 030 252076-56.
Basierend auf ihren Angaben erstellen wir für Sie ein kostenloses Festpreisangebot.
Wir machen Umzüge in ganz Berlin!
Charlottenburg, Wilmersdorf, Friedrichshain, Kreuzberg, Marzahn, Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Prenz. Berg, Reinickendorf, Weißensee, Spandau, Steglitz, Zehlendorf, Tempelhof, Schöneberg, Treptow, Köpenick