Hartz 4 Umzug

Hartz 4 Umzug. Abrechnung über das Jobcenter Berlin

Gerne übernehmen wir für Sie Ihren Umzug über Jobcenter oder Sozialamt und rechnen direkt mit der zuständigen Behörde ab!

Dabei werden alle entstehenden Umzugskosten und alle Umzugsformalitäten mit dem zuständigen Jobcenter, Arbeitsamt oder Sozialamt abgerechnet. Ein Leistungsempfänger der Leistungen nach dem SGB II Sozialgesetzbuch, Zweites Buch erhält, hat das Recht, seinen Wohnort selbst zu bestimmen. Allerdings werden die Kosten für einen Umzug über Jobcenter nur unter bestimmten Gründen vom Amt übernommen.

Folgende Gründe für ein Jobcenter Umzug werden in der Regel anerkannt:

  • Kündigung der bisherigen Wohnung durch den Vermieter
  • neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder Land
  • Familienzuwachs – der Wohnraum wird zu klein
  • Unbewohnbarkeit der bisherigen Wohnung (zum Beispiel Schimmelbefall)
  • veränderte Lebenssituation – Heirat, Scheidung oder Trennung

Das Jobcenter

Das Jobcenter hat keine rechtliche Handhabe, Hartz IV-Empfänger zu einem Umzug zu zwingen, wenn diese in ihrer Wohnung bleiben wollen. Allerdings kann der Leistungsträger den Leistungsbezieher auffordern, sich zur Kostensenkung eine günstigere Wohnung zu suchen, wenn er die derzeitige Wohnung für nicht angemessen hält.
Sie haben vom Jobcenter einen Brief bekommen, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen müssen. Das Jobcenter könnte Sie auffordern innerhalb von einem halben Jahr Ihre Wohnkosten zu senken. Das kann durch einen Wohnungswechsel oder Untervermietung der Räume geschehen.

Unter Umständen kann der Umzug in einer günstigeren Wohnung die einzige Alternative sein.
Sofern der Leistungsträger Sie aufgefordert hat, die bisherige Wohnung zu räumen (wegen Unangemessenheit der Miete), ist Sozialgesetzbuch § 22 SGB Leistungen für Unterkunft und Heizung anwendbar. Oft will das Jobcenter, dass Sie Ihren Umzug in Eigenregie bewerkstelligen. Wenn das der Fall ist – wenden Sie sich an uns, wir helfen! Ein Umzug kann in den meisten Fällen nicht alleine organisiert werden.

Was Sie für Ihren Umzug brauchen

Sie brauchen für Ihren Umzug mehrere Möbelträger und einen Lkw, Sie haben keinen Führerschein, Sie haben noch nie einen Lastwagen gefahren, Sie sind alleinstehend mit Kind – Umzug in Eigenregie wäre für Sie unzumutbar! Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, müssen die Kosten vom Jobcenter für eine Umzugsfirma übernommen werden. Für den Wohnungswechsel müssen Sie der Arbeitsagentur drei Kostenvoranschläge vorlegen, von denen das Jobcenter einen akzeptieren muss. Wichtig: Kein Umzug ohne Zustimmung des Jobcenters, sonst werden die Kosten für Ihren Umzug möglicherweise nicht übernommen! Dies müssen Sie mit Ihrem zuständigen Berater beim Jobcenter besprechen, ob die Kosten für den Umzug übernommen werden. Von uns bekommen Sie ein Umzugsangebot zum Festpreis mit Festpreisgarantie. Das heißt für Sie – es entstehen keine zusätzlichen Kosten! Bei den Umzügen die durch Ihre Arbeit bedingt sind, werden die Kosten von der Agentur für Arbeit immer übernommen.

Folgende Kosten werden in der Regel vom Jobcenter übernommen:

  • Umzugskartons
  • Kosten für ein Umzugs-Fahrzeug
  • Kosten für Umzugshelfer und Fahrer

Umzugskostenhilfe

Die Umzugskostenhilfe für Ihren Umzug innerhalb Deutschlands wird bis zur einem bestimmten Satz bezahlt. Bei Auslandsumzügen nach Schweiz, England, Österreich, Spanien, Frankreich, Dänemark, Italien, Schweden oder Norwegen usw. werden die Umzüge auch vom Jobcenter bezahlt. Der Umzug muss aber im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen. Diese Entscheidung beruht auf § 16 Abs.1 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) i.V.m. §§ 53 und 54 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung (SGB III). Für ein Umzugsangebot rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 030 252076-57 und vereinbaren Sie mit uns einen Besichtigungstermin. Sie können uns auch eine info@umzugsfirma-stark.de schreiben an uns.

Kostenloses Umzugsangebot – Umzugsgutliste online:

Umzugsliste online

Basierend auf dem Umzugsvolumen erstellen wir für Sie ein kostenloses Festpreisangebot. Mit dem Umzugsvolumen lässt sich der Zeitaufwand, die Anzahl der Möbelträger und die Größe des Fahrzeugs bestimmen. Das Angebot erhalten Sie von uns in der Regel am gleichen Tag per E-Mail. Nach Absprache mit Ihnen bekommen Sie das Angebot auch ohne zusätzliche Leistungen und Kostenpunkten. Zum Beispiel: nur Fahrer und Lkw, ohne Montagearbeiten und Verpackungsmaterial. Wir sind das richtige Umzugsunternehmen für Sie, da wir günstige Umzüge in ganz Berlin, Brandenburg und Umgebung aber auch Überregional durchführen.

Wir führen Umzüge von und nach jeder deutschen Stadt durch. Folgende Umzüge und Beiladungsmöglichkeiten bieten wir an:

 

 

Umzugsgutliste Kalkulieren Sie kinderleicht Ihr Umzugsvolumen mit unserem Rechner